Justizskandal in Ravensburg

Bilanzbetrug über 8 Millionen DM

Herzlich Willkommen auf unserer Homepage, wir informieren Sie hier über einen einzigartigen Justizskandal im Landkreis Ravensburg.

Staatsanwalt Wizemann klärt 4 Millionen Euro Betrug nicht auf!

Die Justiz schützt die Täter M. Link und W. Storz (Steuerberater) sowie W. Stollhofer und  W. Deyle (VOBA Weingarten).

Ravensburger Justiz weigert sich einen Millionenbetrug an uns aufzudecken.

Lesen Sie hier alle Fakten, wie Beweismittel plötzlich verschwinden, Betroffene nicht angehört werden und Gerichte und Banken sich in Falschaussagen verstricken.

Wir wurden Opfer eines Bilanzbetruges von 8 Millionen DM.

Wir wehren uns gegen die Begünstigung und Deckung der wirklichen Täter durch die Justiz in Ravensburg und fordern eine Wiederaufnahme des Prozesses vor der großen Wirtschaftskammer

Wichtige Informationen

Justizverbrechen – Tatort Ravensburg

Wir sind Opfer eines DM 8 Mio. Bilanzbetruges, begangen durch die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und RA , Winfried Storz, 88250 Weingarten und dem Steuerberater und RA, Mathias Link, 88214 Ravensburg, in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern, Stollhofer und Deyle, der Volksbank Weingarten geworden.

Diese Herren haben vorsätzlich in den Bilanzjahren 1998-2001 die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser Zug um Zug bei der Bilanzierung mittels „Luftbuchungen“ und willkürlichen Umsatzerhöhrungen = Bilanzbetrug“ in Höhe von DM 5,7 Mio. in den geschäftlichen und privaten Ruin geführt.

Die Herren Storz, Link, Stollhofer und Deyle sind für die völlige Ruinierung und Insolvenz der Firma Klaus Schlösser, Erd- und Tiefbau, 88255 Baienfurt, verantwortlich. Die Steuerberater haben in den Bilanzjahren 1998-2001 insgesamt „Luftbuchungen“ohne Belege und realen Hintergrund einer Leistung in der Einzelfirma Klaus Schlösser als Belastung eingebucht und der Schlösser Spezialtiefbau GmbH gutgeschrieben. Dadurch erhöhten sie willkürlich bei beiden Firmen die Umsätze in diesen Jahren um je ca. DM 5,7 Mio. Dies zog dann eine Umsatzsteuerforderung von ca. DM 1,2 bis 1,5 Mio. nach sich. Wir werfen den Steuerberatern Bestechlichkeit, Untreue und Betrug vor. Dies entspricht einer hohen kriminellen Energie.

Ich, Emilie Schlösser wurde noch vom Finanzamt Ravensburg wegen Umsatzsteuerhinterziehung angeklagt Aktenzeichen 77475-31653 SG:XXIII – Strafverfahren UL-Nr. 77004-529. Dieses Verfahren wurden dann „still und heimlich“ auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Ravensburg eingestellt. Diese sogenannte Steuerhinterziehung beruht auf der „willkürlichen Umsatzerhöhung von ca. DM 5,7 Mio pro Firma“. Dieser Prozess der angeblichen Steuerhinterziehung hätte verhandelt gehört. Hier hätte ich mich verteidigen  und die Beweise erbringen können, dass der jeweilige Bilanzbetrug durch die Steuerberater ausgeführt worden sind

Somit Fazit von der Staatsanwaltschaft „einstellen zu Gunsten der Täter“. Hierzu gehört auch die gekonnte Verhinderung, „eine richterliche Anordnung“ an die Datev zu geben, dass von dort uns die gespeicherten Daten übergeben werden. Hier geht es um die Einbehaltung und Unterdrückung der wichtigsten 12 Buchhaltungs-Arbeitskonten und Bilanzorder 1998-2003 = 12 Stück..

Die Steuerberater Storz und Link geben vor der Kripo Ravensburg in den Verhören zu, dass sie eigenverantwortlich gehandelt haben und diesen Bilanz- und Steuerbetrug eigenverantwortlich gebucht zu haben und diesen Bilanz-und Steuerbetrug eigenverantwortlich gebucht zu haben. Festgehalten in den Gerichtsblättern Seite 199 und 282.

Die Geschäftsführer haben zusätzlich zu diesem Bilanzbetrug unseren Nießbrauch aus unserer Immobile in Ravensburg unter Angabe falscher Dokumente und Angaben löschen lassen, so dass die Immobilie Ravensburg „durch die Justiz in Ravensburg illegal versteigert worden ist.“Wir weisen hier weiter darauf hin, dass der Nießbrauch ein unverkäufliches und unvererbliches absolutes Recht ist, das die Nutzung nach § 100 BGH, einer Sache oder eines Rechtes zu ziehen gesetzlich vorgibt. Siehe hierzu Nießbrauch an Sache § 1030, Nießbrauch an einer Erbschaft § 1089 BGH.

Des weiteren hat sich die Voba das Recht heraus genommen € 225.000.—von den Konten der Einzelfirma Klaus Schlösser und der Gbr Klaus und Emilie Schlösser zu verschieben. Und dies ohne jegliche Unterschrift der Verantwortlichen. Eine Nachholung der jeweiligen Unterschriften ist auch nicht vorgenommen worden. Dies stellt Diebstahl und Betrug dar.

Die Geschäftsführer der Voba gehen sogar soweit, dass Sie bei Terminstellung mit unserer Tochter und der deren Lebensgefährten eine Erpressung und Nötigung auszusprechen am 3.2.06. Unsere Tochter sollte mich – E.Schlösser – zu Schweigen bringen. D. h ich sollte keine Recherchen und Beweise mehr dem Insolvenzverwalter Pluta und dem Staatsanwalt liefern. Sie bot bei gelingen, unseren 3 Kindern ca. € 60.000.—an. Hierüber wurde sofort bei der Kripo Ravensburg Strafanzeige gegen die Volksbank erstattet. Auch hierüber wurde von uns Strafanzeige bei der Kripo erstattet. Auch dieser Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft nicht mit der notwendigen Sorgfals nachgegangen.

Uns wurde am 3.4.08 – 1. Prozess – vorsätzliche Insolvenzverschleppung – eine mehrjährige Gefängnisstrafe angedroht, wenn wir uns vor Gericht verteidigen und das Urteil nicht akzeptieren würden.Wir wurden genötigt und erpreßt zu schweigen  (dies zum Schutze der Täter)

In der Schlussrede des Vorsitzenden Richters Böhm, erlaubte sich dieser noch eine

beleidigende Aussage gegenüber Emilie Schlösser zu machen. Er sagte wörtlich:“Frau Schlösser, sehen sie doch ein, dass sie zu dumm waren, eine Firma zu führen ……“ Zeugen für diese Beleidigung sind vorhanden.

Bis heute wurde eine Wiederaufnahme trotz Vorlage der weiteren Beweise abgelehnt. Auch hier wurde nie mit uns gesprochen.Die Justiz in Rbg. mißachtet bwußt das rechtliche Gehör nach Art. 103,Abs. GG.

Die Ravensburger Justiz weigert sich weiterhin, diesen Mio-Betrug aufzudecken. Beweismittel verschwinden. Betroffene werden nicht angehört. Justiz und Banken verstricken sich in Falschaussagen.

Wir wurden zu keinem Verfahren etc. je persönlich gehört.  Dies ist grober Verstoß gegen die elementarsten Menschenrechte. Das Recht auf ein geregeltes und faires Gerichtsverfahren gehört zu den Völkerrechtsverträgen und ist verbindlich in den EMRK geregelt. Kein Richter und Staatsanwalt hat das Recht, einen Angeklagten ohne Anhörung zu verurteilen, ohne sicher gestellt zu haben, dass dem Verurteilten, bzw. Angeklagten rechtliches Gehör zuteil geworden ist. Der Richter hat nicht nur Belastungszeugen, sondern auch Entlastungszeugen anzuhören. Jeder Richter und Staatsanwalt weiß, dass jede Verurteilung ohne rechtliches Gehör, den Tatbestand der Rechtswillkür und des Rechtsmissbrauchs erfüllt.Richter und Staatsanwälte die dieses Gesetz auf Anhörung unterbinden, machen sich schuldig. Dies ist wohl die schwerste Tat, derer sich ein Richter schuldig machen kann.

Seit August 2006 werden uns die wichtigsten Akten vorenthalten, mit deren Hilfe wir den Tathergang weiter belegen und beweisen können. Zuerst gab die Staatsanwaltschaft an, die Akten nie gehabt zu haben, dann sollten die Akten verloren worden sein, (so die Aussage zu dem Ermittler des Reg.Präs.Tübing., Dann behauptet die Sta.Rbg. die Akten zurück gegeben zu haben, ohne die Übergabe dokumentiert zu haben. Die Herausgabe der Akten wird uns bis heute verweigert.

Die für uns weiteren notwendigen Daten aus den Buchhaltungen etc. sind bei der Datev gespeichert. Diese können uns von dort jedoch erst nach einer richterlichen Anordnung per PdF übergeben werden. Aber auch dies wird von der Staatsanwaltschaft (Hier Wizemann und Gsell) gekonnt verzögert, bzw. bis dato verweigert. Bei einem guten Gewissen, könnten wir schon längst im Besitz dieser Daten sein.

Da es hier ausgerechnet um den weiteren faktischen Beweis des Betruges geht, ist es skandalös zu sehen und zu beobachten, wie man einfach Akten unterdrückt, oder verschwinden lässt. Der Staatsanwaltschaft Ravensburg fehlt in diesem Betrugsfall das notwendige Know-how. Hier hätte ein Wirtschaftsprüfer eingeschaltet werden müssen. Den Antrag hatten wir bereits 2010 gestellt.

2011 wurden wir in der Betrugssache vom Reg.Tübingen vernommen. Es fanden 3 Verhöre statt, bei denen ich alles belegen konnte und der 1. KHK vom Scheidt sich auch unter Zeugen von dem Tatbestand des Betruges an uns einsehen konnte. Dies zu ermitteln war jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht seine Aufgabe. Das Regierungspräsidium Tübingen, Herr Reg.Präs. Strampfer, weigert sich bis heute, hier seine Aufsichtspflicht wahr zu nehmen.

Am 11.9.12 – 3.Verhör mit Herrn vom Scheidt- hier sagte mir der Beamte vom Scheidt, dass die Sta.Rbg zugegeben hätte, dass sie die 12 Geschäftsordner gehabt hätte, diese jedoch verloren gegangen wären. Aber die Frau Schlösser braucht diese Ordner sowieso nicht mehr, da die Steuerberater Storz und Link zugegeben hätten, den Bilanzbetrug gebucht zu haben. “ Weiter sagte er mir, dass diese Herren ausgesagt hätten,  in meinem Auftrag gehandelt zu haben, (dies ist eine Lüge) Sie hätten für die DM 5,7 Mio. Luftbuchungen „keine Belege etc.“ erhalten. Ich habe einen Auftrag zum Betrug an uns erteilt. Nach den Vorschriften des BGB und HGB dürfen keine Buchungen – auch keine Bilanzbuchungen-  ohne Belege gebucht werden. „Belege müssen zeitnah- existenziell und nachprüfbar (Finanzamt) sein.

Beweisunterlagen von uns, sowie Gutachten der Kripo und des Insolvenzverwalters Pluta wurden nicht in die Anklage mit einbezogen. Nicht einbezogen der von der Sta. über Herrn vom Scheidt ausgesprochene angebliche Tatbestandes des Betruges „Anweisung zum Bilanzbetrug“. Auch wurde ich in den ganzen Jahren nicht zu diesem Tatvorwurf je verhört.

Der Prozess vom3.4.08 fand vor dem falschen Gericht statt. Dieser Bilanz-Betrugsprozess gehört vor ein Wirtschaftsgericht und Hinzuziehung der Vorschriften und Gesetze des BGB und HGB. Dort sind die Vorschriften und Paragrafen für eine Bilanzierung und ordentliche Buchführung gesetzlich verankert.

Das Urteil am 03.04.08 musste vermutlich schnell gefällt werden, das der Richter Böhm bis heute nicht unterschrieben hat – Scheinurteil.

Juni 2014

Das Finanzamt Ravensburg weigert sich, die Änderungen der Steuererklärungen 1998 bis 2001 vorzunehmen. Ein Dienstaufsichtsverfahren wird eingeleitet.

September 2014

Die Deutsche Steuergewerkschaft analysiert den Fall und macht unter anderem die die Aussage: „Der Fall ähnelt dem Flow Tex Skandal.“

Oktober 2014

Justizminister Heiko Maas nimmt sich des Falles an und leitet die Unterlagen an das Finanzministerium weiter.

November 2014

Da der Betrug bis heute nicht angeklagt wurde, wird ein Strafantrag gegen die Steuerberater und die Geschäftsführer der Volksbank gestellt.

Anfang 2015

Der Fall wird im Landtag in Suttgart verhandelt. Anfang des Jahres findet eine Anhörung mit Emilie Schlösser statt.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OfdKa, Finanzamt Ravensburg und Steuerfahndung Ulm

Chronologie des Betrugsfalles seit 1999

Folgender Ablauf ergibt sich nach den Ermittlungen von E. Schlösser seit Sommer 2003, seit den erlaubten Ermittlungen bei der Kripo, Rbg. im April/Mai 2003 und dann nach der Übergabe der Gerichtsakten im Sommer 2008 durch das Büro Dr. Zeifang.

Der Bilanz- und Steuerbetrug durch die stb. Sotz und Link sind u.E. wie folgt abgelaufen: hier liegt eine bewusste, vorsätzliche ausgeführte und herbeigeführte Insolvenz an der Einzelfirma K. und E. Schlösser, sowie über das gesamte Privatvermögen der Eheleute Schlösser, vor. Diese Vorgehensweise der Stbg. entspricht einem hohen Potential an Kriminalität. U.E handelt es sich um ein gut organisiertes Verbrechen der Steuerberater und Banker an uns. Das von allen Seiten geschützt wird.

Mitte des Jahres 1999 führte Stb. Storz die Bilanzen 1998 für beide Firmen aus. Schon hier wurde von Storz wahrscheinlich der Verlust der GmbH über einen Bilanzbetrug = Luftbuchung – in Höhe von DM 898.162,– zu Lasten der Einzelfirma ausgeglichen. Diese Luftbuchungen führte Storz in Eigenverantwortung aus, wie er selbst seit ende 2004 bei der Kripo lt. Gerichtsblatt 199 zugibt. Im Jahr 2000 führte Stb. Storz die Bilanzen 1999 für beide Firmen aus. Hier wurde wiederum von ihm in Eigenregie der wahrscheinliche Verlust der GmbH über einen Bilanzbetrug – Luftbuchung – in Höhe von DM 1.695.986,03 zu Lasten der Einzelfirma ausgeglichen.

Für diesen an uns begangenen Bilanzbetrug und die Umstellung der Buchhaltung auf Datev, stellte Storz Rechnungen von insgesamt DM 120.000.–. Die wir auch bezahlt haben.

Im Jahr 2002 – Ausführung der Bilanzen 2000 durch St. M. Link. Ausgleich des Verlustes der GmbH zu Lasten der Einzelfirma in Höhe von DM 1.411.873,74. Link gibt auf Gerichtsblatt 299 – seit August 2006 – selbst zu, dass er die Luftbuchungen so weitergeführt hat, wie von Storz für 98/99 begonnen.

Ende 2002 und Anfang 2003 – Ausführung der Bilanz 2001 der GmbH durch Stb Link – Ausgleich des Verlustes der GmbH zu Lasten der Einzelfirma in Höhe von DM 1.417.677,50. Soweit bis Ende März 2003. Der Geschäftsführer Deyle von der Voba Weingarten ordnete bei der telefonischen Durchsage des Gewinnes der GmbH von ca. DM 1,0 Mio für das Jahr 2001 an, „dass Link eine andere Bilanz erstellen soll, denn die Version 1 kann nicht stimmen. So kam die GmbH für das Jahr 2001 zu 2 Versionen ein- und derselben Bilanz.  Gleichzeitig mit den ausgeführten Luftbuchungen erhöhten die Steuerberater die Umsätze ohne realen Hintergrund um je DM 5,7 Mio pro Firma . Dies entspricht einem Mehr an UAST von ca. DM 1,2 bis 1,5 Mio.

Dieser Betrugsordner wurde im Sommer 2003 von mir über RA Pluta-Winterhoff dem Staatsanwalt Wizemann übergeben. Bereits also im Sommer 2003 war auf jeden Fall der Bilanz- und Steuerbetrug im Bi-Jahr 2001 an uns, der Staatsanwaltschaft Ravensburg bekannt.

Die Kripoe Ravensburg und dem Staatsanwalt Wiezemann war bereits seit Anfang des Jahres 2005 alles bekannt – siehe hierzu Gutachten vom Januar 2005 der Kripo – dass die Steuerberater Luftbuchungen = Bilanzbetrug in Höhe von mind. DM 5,7 Mio zu Lasten der Einzelfirma K und E.Schlösser ausgeführt haben.

Seit August 2006 versucht die Staatsanwal. Rbg. diesen Bilanzbetrug zu vertuschen. Es werden weitere Beweismittel, wie die 12 Bilanz-Buchhaltungs- und Arbeitskonten-Ordner für die Zeit 1998-2003 der beiden Firmen einbehalten und unterdrückt. Eine richterliche Anordnung an die Datev wird bis heute verweigert.

Stb. Link stelle sogar die Lügen in Raum „den Auftrag zum Bi-Betrug von E. Schlösser erhalten zu haben“, und zwar zu buchen, ohne jegliche Unterlagen“. Auch hier fand der Sta.Wizemann es nicht für notwendig nach dem geltenden Recht zu ermitteln. Ich wurde zu dem Vorwurf  nie verhört, noch angeklagt.  Es hätten bei der Anklage auf jeden Fall die §238 HGB, ABs 1 und 2 in Betracht gezogen werden müssen = Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung. § 257 HGB – Aufbewahrungspflicht der Belege. “ Keine Buchungen ohne Belege“. Der Nachweis der Belege ist die Richtigkeit der Aufzeichnung.  Belege konnten von den Stb. dem Sta. nicht vorgelegt werden. Noch befinden sich solche in den Gerichtsakten. § 239, Abs. 2 .§ 246, Abs. 1 HGB sagt weiter klar aus, dass die Leistungen in die Forma einer ordnungsgemäßen Fakturierung und nicht in  irgend eine Aufstellung gebracht werden müssen. Im Klartext, keine Buchung ohne Belege. Auf gehört ein Wirtschaftsverbrechen dieser Art nicht vor das Amtsgericht Ravensburg, sondern vor die Wirtschaftsstrafkammer.

Hier wäre es die Pflicht der Staatsanwaltschaft gewesen, eine Gutachter, d. h einen Wirtschaftsprüfer einzuschalten. Da, wie bekannt, der Sta. Rbg. das notwendige Know-how im Wirtschaftsbereich fehlt. Wir hatten den Vorschlag seit 2009 gemacht. Bekamen aber zu diesem Zweck die 12 Ordner nicht frei.

Die Geschäftsführer Stollhofer und Deyle verfügten über die Konten der Eheleute Schlösser nach eigenem Gutdünken und nahmen Kontoverschiebungen von mindestens € 255.431,69 ohne Unterschriften der Verantwortlichen vor. Dies ist ein Verstoß gegen die zwingenden Formvorschriften im Überweisungsverkehr. Siehe hierzu § 676 des BGH. Es erfolgte auch keine Nachgenehmigung.

Die Voba veranlassen sogar die Löschung des Nießbrauches aus der Immob. Ravensburg. Ohne uns je angehört zu haben , nimmt der Notar Hermann aus Rbg. diese Löschung vor.  Hier ist ein klarer Verstoß gegen den § 1071 Abs. 1 BGB und § 1030 BGB. Auch wurden uns bis heute die scheinbar vorgelegten, angeblich zur Löschung berechtigten Dokumente verweigert. Diese Löschung war illegal. Ebenso die von der Justiz in Rbg. vorgenommene Zwangsversteigerung der Immobilie.

Durch diesen Mio-Betrug verloren wir unser gesamtes Vermögen. Wir sind Opfer eines Bilanz- und Steuerbetruges von mindestens  8 Mio-Dm. Dies entspricht einer Hinrichtung im klassischen Stil an uns im privaten, wie im geschäftlichen Bereich.

Die Ravensburger Justiz weigert sich bis heute, den Mio-Betrug aufzudecken.

Beweismittel verschwinden. Wir, die Betroffenen wurden nie angehört – hier liegt ein massiver Verstoß gegen den Art. 103, Abs. 1 GG vor = Verweigerung des rechtlichen Gehörs.

Justiz und Banken verstricken sich in Falschaussagen. Es besteht  u. E. der dringende Verdacht der Beweismittel-Unterdrückung und Vernichtung durch die Staat.Rbg.. Siehe hierzu $ 475 der Strafprozessordnung, nachdem wir das Recht auf Einsicht der Akten haben, dies ist  gesetzlich geregelt.

Seit August 2006 werden uns die wichtigsten Akten vorenthalten, mit deren Hilfe wird den Tathergang weiter beweisen können. Zuerst gab die Staatsanwaltschaft an, die Akten nie gehabt zu haben, dann verloren zu haben, dann die Akten zurück gegeben zu haben, ohne die Übergabe jedoch dokumentiert zu haben. Beweisunterlagen von uns, sowie Gutachten der Kripo und des Insolvenzverwalters Plta wurden nicht in die Anklage mit einbezogen.

Uns wurde Gefängnisstrafe angedroht, wenn wir uns vor Gericht verteidigen und das Urteil nicht akzeptieren. Das 1. Urteil vom 3.4.08 musste vermutlich so schnell gefällt werden, dass der Richter Böhm das Urteil bis heute nicht unterschrieben hat.  = „Scheinurteil“.

Eine Wiederaufnahme wurde bis heute 3 Mal abgelehnt, ohne mit uns zu sprechen.

von uns gestellt Strafanzeigen werden nicht bearbeitet.

Die Geschäftsführer der Volksbank boten unseren Kindern am 3.2.06 ca. insgesamt € 60.000.– an, wenn sie uns zum Schweigen bringen – „Erpressung und Nötigung“ . Die Justiz geht auch diesem Vorfall nicht nach. Anzeige wurde erstattet.

Sie Steuerberater geben ein Schuldeingeständnis zu Protokoll. Siehe Gerichtsblatt Nr. 199 und 282. Staatsanwalt Wizemann geht auch diesem Vorfall nicht nach und wird auch nicht tätig.

Wir wehren uns mit allen uns zu Verfügungen stehenden Mitteln  gegen die Begünstigung und Deckung der wirklichen Täter durch die Justiz in Ravensburg und fordern eine umgehende Wiederaufnahme vor der großen Wirtschaftstrafkammer.

Gegenüberstellung der Umsatzsbeträgen aus der Bilanz und der Umsatzbeträgen die dem Finanzamt mittels den Jahresumsatzmeldungen für die Jahre 1998-2001 für die Firma Schlösser – Spezialtiefbau GmbH von den Steuerberatern W. Storz und M. Link gemeldet worden sind.

Jahresmeldung für das Jahr 1998- durch Steuerberater W. Storz, Weingarten

Stb. Storz erstellte am 2.11.99 vorab eine „vorläufige Bilanz“ 1998 für die Volksbank Weingarten, Herrn Deyle. Diese war von keinem der Gesellschafter unterschrieben und uns auch nicht bekannt.

Umsatzerlöse der vorläufigen Bilanz 1998 =         DM 4.391.405,17

Umsatzerlös der endgültigen Bilanz 1998 =           DM 4.391.965,63

bei den Finanzbehörden angemeldeter

Umsatzerlös                                            =           DM 3.643.264,–

 

Differenz zwischen dem Umsatz der Bilanz und dem Umsatz bei der Umsatzjahresmeldung angemeldeten Summe ist = DM 748.701,60

Jahresmeldungen für das Jahr 1999 durch Steuerberater W. Storz, Weingarten

Stb. Storz erstellte am 2.11.1999 = 3 vorläufige Bilanzen für 1999 mit unterschiedlichen Zahlen (Siehe hierzu meine Erläuterung zur vorläufigen Bilanz Seite 6). Auch diese „vorläufigen Bilanzen 1999“ waren ausschließlich für die Volksbank Weingarten, Herrn Deyle. Diese sind auch nicht von Klaus Schlösser unterschrieben. Diese vorläufige Bilanz 1999 wurde von Stb. Storz zeitgleich mit der vorläufigen Bilanz 1998 gefertigt lt. Datum.

Umsatzerlös der endgültigen vorläufigen Bilanz = DM 4.120.970,45

Umsatzerlös der endgültigen Bilanz 1999           = DM 3.875.542,47

vom 5.5.2000

Umsatzerlös in der UST-Jahresmeldung beim

Finanzamt Ravensburg                                      = DM 5.304.733,–

Differenz zwischen dem Umsatz der Bilanz und dem Umsatz bei der Umsatzjahresmeldung angemeldeten Summe ist = DM 1.429.191,–

Jahresmeldung für das Jahr 2000 durch den Steuerberater Mathias Link

Bilanz ist nicht unterschrieben von den Gesellschaftern Thomas und Klaus Schlösser.Hier bucht Link eine Scheinrechnung von DM 1.411.873,74 über das Konto 3630 an K.Schlösser ein.

Weiter bucht Link unter „Fremdleistungen“ einen weiteren Betrag von DM 1.260.159,70 ein – nicht näher deklariert.

Umsatzerlös lt. Bilanz 1999 der Gmbh  =              DM 4.835.993,57

Umsatzerlös bei der Umsatzsteuer-Jahres

meldung  angemeldet                                           DM 4.411,058,09

Diese Umsatzstesuer-Erklärung ist nur von

Thomas Schlösser unterschrieben – nicht von

Klaus Schlösser

Differenz zwischen dem Umsatz der Bilanz und dem Umsatz der Jahresmeldung = DM 424.935,50

Jahresmeldung für das Jahr 2001 durch den Steuerberater Mathias Link

Version I

  1. Staatsanwalt Wizemann die gültige Bilanz, da diese von Thomas Schlösser unterzeichnet wäre. lt. Gesellschaftervertrag müssen beide Gesellschafter unterschreiben.

Hier errechnet Link einen Gewinn von DM 1.111.772,25.

 

Umsatzerlös lt.Bilanz Version I                             DM 4.187.687,49

Umsatzerlös lt. Bilanz Version II                           DM 4.593.705,44

Umsatzerlös-Differenz zwischen Version I

und Version II                                             =        DM 406.018,–

 

Version II – eingereicht beim Finanzamt am 7.5. 2003

Hier errechnet Stb. Link dann einen Gewinn von DM 696.155,30

Umsatzerlös lt. Bilanz Vers. II                     =        DM 2.893.258,49

Umsatzerlös bei der Jahresumsatzmeldung

angemeldet                                                 =        DM 2.876.294,–

Umsatzerlös-Differenz                                =       DM   16.964,40

Aufstellung über einen wesentlichen Teil des an uns begangenen DM 8,0 Mio. Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges, mittels der nun von uns nun  – in der Zeit vom 25. 2. – 1.3. 2017 – ausgedruckten Bilanzen -Umsatz-Umsatzsteuer-Steuer- Arbeitskonten- und Buchhaltungsordnern der Jahre 1998-2003 an der  Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser

ln dem Gutachten vom 28.1.2005 der Kripo Ravensburg heißt es wörtlich: „ Steuerberater Link führte in den Jahren 1998-2001 wilde Buchungen zu Lasten der Einzelfirma Klaus Schlösser, der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser und der Sabine Schlösser aus. Dies diente zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz der Schlösser – Spezialtiefbau GmbH.

Man beachte das Wort „ zu Lasten“, das heißt die Kripo hat es als eine Verbindlichkeit der Einzelfirma Klaus Schlösser  dokumentiert. In Wirklichkeit wurde es jedoch in den Jahresumsatzmeldungen der Einzelfirma als Guthaben gegenüber dem Finanzamt tituliert und dokumentiert. Heute ist uns klar, warum Staatsanwalt Wizemann keinen Auftrag an die Ermittler der  Kripo erteilt hat, einen Abgleich der Bilanzen mit den Jahresumsatzmeldungen und den Steuererklärungen zu erstellen. So die Aussage 2009 von Herrn Schöppner, Betriebswirt der Kripo Ravensburg. Denn dann wäre der Betrug bereits 2005 real von der Kripo aufgedeckt worden.

Das gleiche dokumentiert der Insolvenzverwalter Pluta – hier RA Winterhoff – in seinem Gutachten im Gerichtsordner Nr. 3 – Gerichtsblatt 175, „dass von der Kripo kein Abgleich zwischen den bei den Finanzbehörden angemeldeten Jahres-  Umsatzsummen und den lt Bilanz-Buchhaltung gebuchten Umsatzsummen vorgenommen worden ist. Auf diesen Ermittlungsfehler habe ich – Emilie Schlösser Herrn Schöppner 2009  angesprochen. Seine Antwort war: „ Einen solchen Auftrag hat Staatsanwalt Wizemann nicht erteilt.“ Wenn jedoch ein Gutachter der Kripo ein Gutachten erstellt, hat, bzw. hätte er die Pflicht  gehabt, dies von sich aus zu tun. Nachdem ihm die Vollmacht zur Erstellung eines Gutachtens demnach erteilt worden ist. Hier hätte er den weiteren an uns begangenen Umsatzsteuer-Betrug feststellen können und müssen

für das Jahr 1998 erstellte Bilanz und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung von Steuerberater W. Storz, Weingarten, Hänlehofstr.

Umsatz laut Bilanz                                                          DM   1.326.260,–

erstellt am 8.9.99 – Jahresumsatzmeldung einge-

reicht am 1.2.00 bei den Finanzbehörden

angemeldeter Jahresumsatz                                            DM   2.157.685,–

Wenn man jetzt von dem tatsächlichen lt. Bilanz

errechneten Umsatz von                                                 DM   1.326.260.–

dann die „Scheinrechnung“  von                                    DM      898.281,–

abzieht, wie es hätte sein sollen,

dann kommt man auf eine Umsatz    von                        DM     427.979,–

diesem Umsatz stehen unter anderen zum Beispiel

Löhne und Soz.Kosten von                                            DM   1.607.797,50

gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der

Einzelfirma nicht mit eingerechnet –

Dann entsteht ein                                                ./. von DM 1.179.818,50

als Mehrumsatz für das Jahr 1998 angemeldet  DM 831.425,– und dafür hatte die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von DM 118.367 an die Finanzbehörden zu zahlen

Im Bilanzjahr 1999 – erstellt ebenfalls von Steuerberater W. Storz, 88250 Weingarten, Hänlehofstr. die Bilanz am 5.5.2000 – Jahresumsatzmeldung eingereicht beim Finanzamt am 9.6.00 wie folgt:

Umsatz laut Bilanz                                                        DM   1.240.395,–

angemeldeter Umsatz lt. Jahresumsatzmeldung               DM   2.426.001,–

wenn man von dem tatsächlichen lt. Bilanz

errechneten Umsatz von                                                 DM   1.240.395,–

dann die „Scheinrechnung „ von                                     DM   1.695.986,–

abzieht, dann kommt man auf einen Minus – Umsatz

von            DM      455.591,–

Diesem Umsatz stehen unter anderem zum Beispiel

Löhne  und Soz.Kosten                                                  DM   1.530.812,32

gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der

Einzelfirma nicht mit gerechnet –

entsteht eine Minus von                                               DM   2.151.577,-

als Mehrumsatz angemeldet DM 1.695.986,–. Dafür hat die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von mindestens DM 167.974,– an die Finanzbehörden zu zahlen.

Im Bilanzjahr 2000  – erstellt von Steuerberater Mathihas Link, 88214 Ravensburg, Zwergerstr., am 31.12.01- Jahresumsatzmeldung eingereicht beim Finanzamt am  9.6.2000- In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Steuerberater Link 1999 noch Finanzbeamter beim Finanzamt Ravensburg-Weingarten war. Er dann in die Kanzlei Storz wechselte

Umsatz laut Bilanz                                                        DM     922.420.–

 

beim Finanzamt angemeldeter Jahresumsatz                   DM   2.468.785,–

wenn man jetzt von dem tatsächlichen lt. Bilanz             DM     922.420.–

errechneten Umsatz die „Scheinrechnung“  in

Höhe von DM 1.411.873,– abzieht                                DM   1.411.873,–

dann  kommt man auf einen Minus-Betrag von             DM      489.453,–

diesem Umsatz stehen unter anderem wie zum

Beispiel Löhne und Soz.Kosten von                               DM   1.376.754,70

gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der

Einzelfirma nicht mit eingerechnet,

dann entsteht ein                                Minus von           DM   1.866.207,70

 

Als Mehrumsatz für das Jahr 2000 wurde DM 1.411.873,– angemeldet und dafür hatte die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von DM  213.291,– zu zahlen.

Das Bilanzjahr 2001 erstellt ebenfalls  von Steuerberater Mathias Link – erstellt in der Zeit vom19.6.03 bis Juli 2003 (bereits im Zeitraum der Insolvenz) und angeblich weitergereicht im Juli 2003 an die Finanzbehörden

Umsatzerlös laut Bilanz                                                 DM   2.733.721,–

willkürliche  Scheinrechnung über DM                           DM   1.960.938–

= Luftbuchung

 

Die Bilanz 2001 der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser wurde von Stb. Link auf der Basis der  -Version 2 – der Bilanz 2001 der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gefertigt. Jedoch wurde von Link gegenüber dem Staatsanwalt Wizemann die Bianz 2001 -Version I – als richtig angenommen, da diese von Bilanz-Version I – von Thomas Schlösser unterzeichnet war.

Dieselben Belastungen wurden von den beiden Steuerberatern Storz und Link auch bei den Bilanzen der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gemacht.  Die Steuerberater haben die Umsätze bei den beiden Firmen willkürlich um mindestens je DM 5,8 Mio. erhöht. Dafür wurden wir mit Umsatzsteuer belastet und auch von uns bezahlt und teilweise eingeklagt. Dieser Betrug an uns führte dann zu den Insolvenzen im Juli 2003.

Diese Luftbuchungen entsprechen einem Mehraufwand von Umsatzsteuer bei jeder Firma um ca. DM 800.000.–. das heißt, wir wurden zusammen mit ca, DM 1,4 – 1,6 Mio. an Mehrumsatzsteuer belastet.

Es muss von mir in der nächsten Zeit noch fest gestellt werden, wie  diese DM 5,8 Mio. bei der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gebucht und bei den Finanzbehörden angemeldet worden ist.

Fest steht bis jetzt auf jeden Fall schon, dass  diese DM 5,8 Mio. zur Umsatzerhöhung bei der GmbH führen sollte –und somit Umsatzsteuer angefallen wäre, dies  zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz. Auf der anderen Seite jedoch, wie bereits festgestellt, auch zur Vorsteuer-Rückzahlung  geführt hat bei der GmbH – so  vorsätzlich und betrügerisch ausgeführt durch die Steuerberater. Diesen Abgleich zwischen den Jahresumsatzmeldungen und den Umsätzen lt. Bilanz und eventuell noch von diversen neu angelegten Konten durch Stb. Link, muss noch von uns ermittelt werden. Diese Ermittlung wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich denke nach den Osterferien könnte ich damit durch sein.

Durch diesen an uns ausgeführten Umsatz- und Umsatzsteuerbetrug ist mir, bzw. uns, erst  klar geworden, wie Steuerberater und teilweise Steuerzahler die Umsatzsteuergesetze und Regelungen umgehen und zum Zwecke des Steuerbetruges benützen.

uchhaltungsdifferenzen und „Luftbuchungen zu Lasten der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser“ in den Jahren 1998-2001 der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH durch die Steuerberater Winfried Storz und Mathias Link, sowie in Zusammenarbeit mit den Vorständen Stollhofer und Deyle von der Volksbank Weingarten e.G., 88250 Weingarten

Bilanzjahr 1998-

Meine Ermittlungen hierzu im Gegensatz zum Gutachten der Kripo Ravensburg vom 28. 1. 2005 das in seinen Ermittlungen wesentliche und grundsätzliche Vorschriften und Bedingungen unterlassen hat und so zur Unvollständigkeit des Gutachtens führte.

Ein wesentlicher und grundsätzlicher Tatbestand wäre gewesen und ist, ein Abgleich zwischen den bei den Finanzbehörden angemeldeten Umsatzbeträgen und den tatsächlich in den Bilanzen erwirtschafteten Beträgen zu erstellen. Herr Schöppner machte bereits 2009 gegenüber Emilie Schlösser die Aussage: „einen solchen Auftrag hätte er von Herrn Wizemann nicht gehabt“. Jedoch als „sogenannter Gutachter für Strafverfahren“ wäre es seine Aufgabe gewesen – ohne hierzu zusätzlich den Auftrag vom Staatsanwalt zu bekommen – diesen Abgleich zu erstellen. Denn schon am 28.1.2005 war der Umsatzbetrug an der Einzelfirma den Ermittlungsbehörden bekannt und hätte allein durch diesen Abgleich gegenüber den Steuerberatern Storz und Link bewiesen werden können.

Dieser Abgleich ist von Emilie Schlösser für die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser erstellt worden. Feststellungsergebnis ist: Bei den Finanzbehörden sind genau diese DM 5,8 Mio. Mehr-Umsatz  für die Jahre 1998-2001 angemeldet worden. Diese Gegenüberstellung wurde bereits am 10.4.2017 der Staatsanwaltschaft Ravensburg übergeben. Bis heute haben wir kein Aktenzeichen erhalten.  Der an uns begangene Betrug über DM 8,0 Mio. wird bis heute von diesem Amt gedeckt und mit Schweigen ausgesessen.

Wäre dieser Abgleich bereits bei den Ermittlungen der Kripo, von der Kripo erstellt worden, dann hätte bereits am 28.1. 2005 fest gestanden, dass der Betrug vorsätzlich und willentlich durch die Steuerberater Storz und Link vorgenommen worden ist.

Was jedoch von der Kripo richtig festgestellt worden ist, ist das Gerichtsblatt  296 – Ordner Nr. 5 – der wie folgt beschrieben ist „PD KP RV Buchprüfer I – Original – Ermittlungsverfahren gegen Klaus Schlösser geb. 1.8.1941, Thomas Schlösser geb. 11.2.1968, Emilie Schlösser geb. 29.4.1939 wegen Insolvenzverschleppung u.a. STA Ravensburg 15 Js 5359/04 – V.“ (Das Gerichtsblatt 296 ist jedoch aus dem Ordner, der dem Verteidiger von E.Schlösser, Herrn RA Rogg, überlassen worden ist, entfernt worden.) Hier scheint ganz bewusst eine Manipulation von der Sta. Rbg vorgenommen worden sein, um die Schuld auf Emilie Schlösser zu lenken. Es liegt hier die berechtigte Annahme vor, dass die Ermittlungen von Staatsanwalt Heister und Staatsanwalt Wizemann vorsätzlich bei der Kripo eingestellt worden sind, um Emilie Schlösser vom Opfer zum Täter zu machen ( so auch geschehen beim Omira-Lebensmittelbetrug).

Ein weiterer Beweis ist, dass der an uns begangene DM 8,0 Mio. Umsatz-Umsatzsteuer-Steuer- und Bilanzbetrug bis heute nicht angeklagt worden ist.

Auf der Seite 296 des Gutachtens der Kripo vom 28. 1. 2005 beurkundet Herr Schöppner wie folgt, „ Steuerberater Link führte wilde Buchungen in Höhe von DM 5,8 Mio zu Lasten der Einzelfirma Klaus Schlösser, der GBR Klaus und Emilie Schlösser und von Sabine Schlösser aus. Dies diente zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz der Schlösser Spezialtiefbau GmbH.“ Ich kenne diese Aussage über einen Termin bei Herrn Erdle – Kripo Ravensburg.

Wer dazu den Auftrag erteilt hat ist auch hier von der Kripo zu ermitteln. Ich, Emilie Schlösser bin zu keinem Zeitpunkt dazu verhört worden. Ich, Emilie Schlösser kann hierzu „ an Eides statt erklären“, dass ich zu keinem Zeitpunkt den Steuerberatern den Auftrag zum Bilanz-Umsatzsteuer und Umsatzbetrug   erteilt habe.

Dem widersprechen auch die „Schuldeingeständnisse“ der Steuerberater Storz auf Gerichtsblatt 199 und des Steuerberater Link auf dem Gerichtsblatt 282.

Dem widerspricht auch das Schreiben vom Jahr 2007 – Staatsanwalt Wizemann an Emilie Schlösser – worin  Herr Wizemann Emilie Schlösser  mitteilt, dass Link die Aussage gemacht hätte, „dass E.Schlösser diese Buchungen ohne Genehmigung der Verantwortlichen ausgeführt hätte.“

Dem widerspricht auch, dass die Buchungen nachweislich erst bei den Bilanzabschlussarbeiten durch die Steuerberater eingebucht worden sind.

Dem widerspricht auch, dass auf den Konten genau fest zu stellen ist, wer und was für Buchungen alle am 31.12.1998 – 1999 – 2000 und 2001 eingebucht hat. Das sind die Buchungen die 1998 und 1999 von Steuerberater Storz eingebucht worden sind. Das sind die Buchungen die 2000 und 2001 von Steuerberater Link eingebucht worden sind.

Dem widerspricht auch, dass bei der „Datev-Buchhaltung“, die buchende Firma 3-4 Monate nach Beendigung des Buchungsjahr  für dieses vergangene Buchungsjahr keine Buchungen mehr vornehmen kann. Das heißt im Klartext, für uns war zum Beispiel am Jahr 1998- im April-Mai 1999 gesperrt.

Fakt jedoch ist, dass hier in dem an uns begangenen Betrug und den Ermittlungen  grobe Fahrlässigkeit und polizeiliches und staatsanwaltliches Fehlverhalten vorliegt. Es sollen offensichtlich polizeiliche und staatsanwaltliche Fehler vertuscht werden nach dem Motto „Quad non est in actis, nom est in mundo“, das heißt übersetzt, „was nicht in den Akten ist, ist nicht in dieser Welt“.

Wer jedoch als Amtsperson unrechtmäßig wichtige Schriftstücke und Akten zerstört oder verschwinden lässt, muss wegen Verwahrungsbruch verurteilt werden.

Es dürfte der Justiz in Ravensburg ebenfalls bekannt sein, dass in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren das Verschwinden von Akten, oder Aktenteilen eine besondere Qualität hat. Hier geht es im besonderen um Strafvereitelung im Amt, wenn die Täter, wie in unserem Fall Staatsanwälte sind.

Durch dieses Vertuschen und der Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg konnten die Volksbank Weingarten, zusammen mit den Steuerberatern (kriminelle Bande) sich komplett an unserem Vermögen unrechtmäßig befriedigen.

 

Zur Buchhaltung 1998

von Stb. Storz wurde das bereits gebuchte Bilanzjahr 1998- durch das Steuerbüro Schön und Wachtel- vom Buchungssytem „Rewe“ auf das Buchungssystem „Datev“ umgebucht. Dies lässt sich in den vorgenommen Buchungen in den jeweiligen Konten  bei Datev feststellen. Ob diese Umbuchungen jedoch korrekt vorgenommen worden sind, lässt sich von uns nicht überprüfen, da auch diese Unterlagen von dem Steuerbüro Storz „unterschlagen“ werden, bzw wird behauptet, dass ein Wasserschaden vorlag. Wir gehen jedoch nach dem heutigen Erkenntnissen davon aus, dass schon hier „gemauschelt“ wurde. Wasserschaden ist eine allgemein übliche Aussage von Steuerberatern, die Unterlagen, die eigentlich dem Kunden – also uns gehören – unterschlagen um so „unangenehmen Fragen“ zu entgehen.

Folgende Konten wurden von Steuerberater Storz  ab dem Bilanzjahr 1998 neu eingerichtet:

Konto 3636 – Verrechnungen mit K.Schlösser  (Vorjahr 1997 mit Stb. Schön & Wachtel DM -.– ein solches Verrechnungskonto gab es nicht) Gerichtsblatt 743

Konto 3635 –  Verrechnungen mit Thomas Schlösser – Vorjahr 1997 mit Stb. Schön & Wachtel mit DM 108.493,18 – hier überträgt Stb. Storz einen Betrag von DM 244.984,23 ??????  – Siehe Gerichtsblatt 743

Konto 3630 –  Verrechnungen mit Klaus Schlösser – Auf diesem Konto wurden dann alle „Luftrechnungen = illegale Umsatz-Erhöhungen“  gegenüber der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser von der Steuerberatern Storz und Link in den Folgejahren während der Bilanz-Abschlussarbeiten eingebucht. Dieses Konto wurde zum Zwecke des Bilanz-Umsatz- und Umsatzsteuerbetruges für die Folgejahre 1998-2003 von Steuerberater Winfried Storz eingerichtet.

Für das Jahr 1998 erstellt Stb. Storz eine „vorläufige Bilanz 1998“ dies muss im Auftrag der Bank vorgenommen worden sein und ist vom 2. 11. 1999 – diese vorläufige Bilanz 1998 ist von keinem der Geschäftsführer unterschrieben. Der Gesellschafter-Vertrag sagt aus, dass immer beide Geschäftsführer, also Klaus, wie Thomas Schlösser zur Unterschrift verpflichtet sind.

Das Konto 3630 Verrechnung mit K.Schlösser gibt es zum Zeitpunkt der „vorläufigen Bilanz“  noch nicht. Dieses Konto wurde von Storz erst zur endgültigen Bilanz vom 15.12.1999 eingerichtet. Dies zum Zwecke zur Verbuchung der „illegalen Umsatzerhöhung“.

Diese vorläufige Bilanz ist von keinem der Gesellschafter unterschrieben.

Im Jahr 1998- wurde bei der Einzelfirma K.Schlösser DM 973.236,80 als „sonstige Vermögensgegenstände“ gegenüber der Klaus Schlösser eingebucht.

Die vorläufige Bilanz endet mit einem  Verlust von DM 373.526,09. Der Verlust der GmbH hat sich also seit dem Bilanzjahr 1997 = DM 3.853,36 um ca. 370.000.– DM erhöht.

Endgültige Bilanz der GmbH für das Jahr 1998 – erstellt am 15. 12. 1999

Diese Bilanz endet mit einem Verlust von DM 791.321,51

Eigenkapital ist bei der GmbH keines vorhanden. Mit Eigenkapital sollten und können Verluste ausgeglichen werden. Die GmbH schrieb also schon seit 1998 Verluste. Doch Steuerberater W. Storz  sorgte schon hier mit seiner Luftbuchungen von DM 893.281 – Gerichtsblatt 740 – dafür, dass der Verlust der GmbH kleiner gehalten wurde, als er wirklich war. In Wirklichkeit ist der Verlust der GmbH 1998 = DM 1.684.602,51. Dieser Verlust der GmbH von DM 1.684.602,51 wird dann von Steuerberater Storz in der Bilanz 1999 mit einer Luftbuchung von DM 1.695.986,03 aufgelöst. So sorgte schon Steuerberater Storz dafür, dass bei der GmbH immer noch gute Ergebnisse oder Gewinne „buchmäßig“ erzielt wurden (Siehe hierzu auch die Bilanz 2001 der GmbH mit 2 Versionen ein- und derselben Bilanz. Das Fortbestehen der GmbH ging laut der Bilanzmanipulationen und der illegalen Umsatzerhöhungen von je Firma mindestens von DM 5,8 Mio. nur zu Lasten der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und zu Lasten der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser.

 

Jahresumsatzabgleich – zwischen den Bilanzen und den Jahresumsatzmeldungen gegenüber den Finanzbehörden

Der Jahresumsatzerlös lt. Bilanz – Gerichtsblatt Nr. 739 – ist DM 4.391.965,28 minus DM 1.734.832,34 (hier fehlt das Minuszeichen im Bilanzblatt) plus DM 1.037.258,79 – also = DM 3.694.391,73

In der Umsatzsteuer-Jahresmeldung jedoch wird ein Betrag von DM 4.125.296,–  minus DM 482.032,– gleich DM 3.643.264,– eingetragen von Steuerberater Storz. Die daraus ermittelte zu zahlende Umsatzsteuer beträgt DM 587.742,56.  Siehe hierzu die von Stb. Storz erstellte „Berechnung der Umsatzsteuer“, bei der Jahresumsatzsteuermeldung 1998 laut beiliegendem Kontoblatt. Diese zu zahlende und fällige Umsatzsteuer beträgt jedoch lt. Buchhaltung und Konto Nr. 3840 DM 787.444,53. Hier liegt eine Differenz von DM 199.701,97 an nicht angemeldeter Umsatzsteuer nach meinen Recherchen vor.

Wie sich der von Stb. Storz angemeldete Betrag DM 634.928,80 Vorsteuer zusammen setzt, ist ebenfalls schleierhaft. Denn laut den Vorsteuerkonten  1400, 1401, 1405 und 1406 sind DM 570.057,65 an Vorsteuer gebucht. Das heißt Stb. Storz macht weiter  am 31.12.98 eine Umbuchung von Kto. 3820 auf Kto. 3840 von DM 64.871,25 als Vorsteuer geltend.  Diesen Betrag gibt es jedoch nicht auf dem Konto 3820?

Durch die Addition DM 64.871,25 und 570.057,65 ergibt sich der dem Finanzamt in der Jahresumsatzmeldung ausgewiesene Vorsteuerbetrag von DM 634.928,90. Somit ist lt. Umsatzsteuer-Aufstellung des Stb. Storz ein Guthaben beim Finanzamt von DM 47.186,33.  Dazu kommen Vorauszahlungen in Höhe von DM 210.833,33  von uns an die Finanzkasse.  Wiederum falsch ist somit auch diese Aufstellung die aus den Guthaben-Zahlen DM 210.833,33 und DM 47.186,33 eine Nachzahlung von DM 163.647,00 errechnet. Hier gehört nach meiner Berechnung ein Guthaben von DM 258.019,– hin.

Siehe hierzu Umsatzjahresmeldung mit den Blättern „Umsatzsteuerzusammenstellung und Berechnung der Umsatzsteuer“

Auf dem Konto 3630 der GmbH – Verrechnungs-Konto Klaus Schlösser gibt es weitere Ungereimtheiten. Hier führt unter anderem Storz ein Konto 0731 auf. Auf diesem Konto bucht er angeblich im Soll am 31.12.98 DM 32.924,63 ein und im Haben DM 1.956.036,00 ein. Ein solches Konto gibt es nicht.

Ebenfalls bucht er auf einem Konto 1507 im Soll am 31.12.98 einen Betrag von DM 2.462.442,79 ein. Auch ein Konto 1507 gibt es nicht.

Weiter bucht Storz auf Kto. 0731 in Haben DM 1.956.036,00 ein und auf Konto 1507 in Haben DM 2.468.068,11 ein. Diese Konten gibt es nicht.

Weiter bucht Storz am 31.12.98 von Konto 3840 – Umsatzerlöse – VerrUSt. 15 %und 16% im Soll DM 151.955,52  auf Konto 3630 (Ver.Kto. K.Schlösser) in Haben  ein. Hier handelt es sich um Vorsteuer, die Stb. Storz umher schiebt.

Hier liegt ein Widerspruch zur Umsatz-Jahresmeldung 1998 der Einzelfirma K. Schlösser vor. Denn in der Jahresumsatzmeldung der GmbH wird dieser Betrag von DM 893.281,– als Verbindlichkeit von der zu bezahlenden Umsatzsteuer abgezogen.

Vorläufige Bilanz 1999 der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH –

Hier möchte ich besonders darauf hinweisen, dass die vorläufige Bilanz 1998 der GmbH zeitgleich mit der vorläufigen Bilanz 1999 – nämlich am 2.11.1999 erstellt worden ist von Stb. Storz.  Meines Erachtens wurde hier ausprobiert, wie der Betrug an der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und an der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser vollzogen werden kann.

Ein weiterer Beweis ist: in den beschlagnahmten Akten konnten wir im RA-Büro Pluta  weitere Unterlagen zur „vorläufigen Bilanz 1999“  finden. Die nun heute für unsere Ermittlungen von „unschätzbarem Wert“ sind. Von Steuerberater Storz wurden zusätzlich zur endgültigen vorläufigen Bilanz 1999 noch 2 weitere Versionen der „vorläufigen Bilanz 1999“ gefertigt.

In der Version I  ist auf dem Konto 3630 – Verr.KS – ein Betrag von DM 2.050.946,03 gebucht worden. In der Version II ist auf dem Konto 3630 ein Betrag von 1.510.609,43 und auf dem Konto 3636 (Ver.KS) weitere DM 575.896,47 gebucht worden von Stb. Storz. In der endgültigen „vorläufigen Bilanz 1999“ ist dann auf Konto 3630 ein Betrag von DM 1.568.615,26  gebucht worden. Ebenfalls sind die gesamten Konten und Summen mit unterschiedlichen Beträgen ausgeworfen.

Weiter sind hier in den 3 Versionen der „voläufigen Bilanzen 1999“ unterschiedliche Gewinne ausgeworfen.

Endgültige „vorläufige Bilanz 1999“                           DM   1.638.581,69

Version I der „vorläufigen Bilanz 1999“                     DM      895.230,59

Version II der „vorläufigen Bilanz 1999“                    DM      175.654,63

die endgültige Bilanz 1999 der GmbH endet mit         DM      755.536,41

wenn ich hier zu dem Betrag DM 755.536,41 die

„Scheinrechnung von 1998 dazu addierte, dann

ergibt dies einen Betrag von DM 1.648.817,41.

Siehe hierzu meine Aufstellung  – „Gegenüberstellung von Konten 1999 der GmbH 3630, 3635, 3637, 3636 und 3570“. Unterschiedlicher kann jedoch  nicht mit eingebuchten Beträgen in den Bilanzen  gespielt worden sein. Hier wurde über Russisch Roulett, bzw. ein Lotteriespiel ausprobiert, wie der Betrug an uns am besten „unsichtbar“ und „vernebelt“ und dann ausgeführt  werden kann.

Es wurden hier einfach mit Zahlen gespielt, die nicht von unserem Buchhalter gebucht worden sind. Wie kann eine seriöse Steuerkanzlei sich auf solche Intrigen und Betrügereien einlassen? Und jetzt soll noch jemand behaupten, die Ermittlungsbehörden haben diesen Betrug so nicht erkannt! Auch hier ist bewiesen, dass die Vorstände Stollhofer und Deyle Auftraggeber zum Bilanzbetrug sind.

Auch dies ist ein Beweis, dass letztendlich die Vorstände Stollhofer und Deyle, die Auftraggeber zum Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetrug sind. Warum sich Steuerberater Storz auf diesen Betrug an uns eingelassen hat, ist für uns nicht nachvollziehbar. (Mit den Eltern von Stb. W. Storz waren wir gut bekannt.  Wir waren mit dem Ehepaar Storz sen im Motoryachtclub Obersee, Kressbronn.)

Von diesen „vorläufigen Bilanzen 1998 und 1999 bei der GmbH haben wir erst erfahren, als ich – Emilie Schlösser – von meinem damaligen Verteidiger RA N. Rogg – nach dem Prozess vom 3.4.08, bei dem ausschließlich „veruntreuen und Einbehalt von Entgelt“ verhandelt worden ist,  die gesamten Gerichtsakten erhalten hatte.

Aus diesen Gerichtsakten sind  unter anderem auch die Schuldeingeständnisse der Steuerberater – Gerichtsblatt 199 und 282. Auch aus diesen Gerichtsakten haben wir zum 1. Mal die Bilanzen-Blätter (Nicht die Bilanzordner) der beiden Schlösser-Firmen für die Jahre 1998-2001 bekommen und einsehen können.

Steuerberater Winfried Storz hat gegenüber den Ermittlungsbehörden behauptet, dass nicht er die Bilanzen 1998-1999 gefertigt habe, sondern Steuerberater Link. Stb Link trat aber erst Anfang 2000 bei Storz in die Kanzlei ein. Diese Aussage widerspricht sich auch laut den Schreiben vom 15.3.00 – Sachbearbeiterin Frau Otto und Herr Friedrich Poth. Sowie Schreiben vom 8.8.00 – Sachbearbeiterin Frau Otto und Herr Klaus Bohle.

Für die Leistungen zum Bilanzabschluss 1998 und 1999 hat Steuerberater W. Storz DM 121.000.– verlangt.

Laut Gerichtsblatt 703 bucht Stb. Storz in der vorläufigen Bilanz 2001 der GmbH einen „Jahresüberschuss von DM 1.638.581,69 ein. (siehe hierzu meine Bemerkung „Luftbuchung 1998“ auf Seite 4, Absatz 1, dieses Schreibens).

Laut Gerichtsblatt 704 sind in der  vorläufigen Bilanz nachstehende Beträge als Umsatz aufgeführt.

Umsatzerlös                                                DM 1.334.596,86

Erhöhung des Bestandes an fertigen

und unfertigen Erzeugnissen                        DM 2.694.967,34

sonstige betriebliche Erträge                        DM     91.406,25

Das gib zusammen                                      DM   4.420.970,30

Wo sind die Aufstellungen für die Pos. 2 und 3 ???????

Laut Gerichtsblatt 705 bucht Stb. Storz „auf sonstige Vermögensgegenstände = Konto 3630  (Verrechnung Klaus Schlösser) einen Betrag von DM 1.568.615,26 ein.

Siehe Anlage – Gegenüberstellung der Konten 3630,3635, 3637, 3636 und 3470

 

Jahresumsatzsteuermeldung 1999 an das Finanzamt Ravenburg vom 5.5.2000

Hier meldet Storz einen Umsatz                            DM   5.304.733,55 an

./.  Kto. 6937                                                       DM      137.507,25

./. erhlt.AZ 15 %                                                  DM      407.051,13 an

(Den Betrag von DM 407.051,13 gibt es in der

Buchhaltung nicht – Konto unbekannt)

./. erhlt. AZ von 16 %                        von             DM      416.949,30

(Den Betrag von DM 416.949,30 gibt es in der

Buchhaltung nicht- Konto unbekannt)

Ebenfalls ./. DM 58.299.06 Kto.4720 Erlösmind.  DM        58.299,05

./. Kto. 4735 – Gewährt.Skonti                             DM          4.454,86

./. Kto. 6935 – Forderungsverlust                         DM      141.078,62

plus Kto. 4940 – verr.Sachbezüge TS                    DM          8.472,41

plus Kto. 5425 – nach § 1 USt.                              DM          1.455,47

Plus erhaltene Anzahlungen 16 %  von                  DM   1.978.746,67

(Auch dieser Betrag ist so in der Buchhaltung

nicht zu finden) in den Konten 3271 erhaltene

Anzahlungen 15 % ist eine Soll-Saldo von DM 468.108,80

gebucht – im Konto 3270 erhalten Anzahlungen 16 %

ist ein Haben-Saldo von DM 2.295.346,16 gebucht.

So kommt Sbt Storz auf eine Umsatzsteuer-Betrag von DM 4.761.630,64

Die von uns ermittelte und in der Buchhaltung dokumentierte Vorsteuer beträgt lt. Den Konto 1400, 1401, 1405 und 3803 = DM 649.197,84 und nicht wie von Steuerberater Storz eingetragene Summe von DM 621.106,38.

Auch die geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen belaufen sich lt. Buchhaltung auf DM 92.622,63  und nicht wie von Stb. Storz in Abzug gebrachten DM 82.706,96.

Nach unseren Recherchen muss die Umsatzsteuerzusammenstellung 1999 wie folgt lauten.

Wenn der Umsatz von Storz stimmen sollte, dann wäre

die zu entrichtende UST-Steuer für 1999                        DM   767.306,49

./. Vorsteuer lt. Buchhaltung                                          DM   649.197,84

DM   118.108,65

./. geleistete Vorauszahlung lt. Buchhahlt.                      DM     92.622,63

Nachzahlung                                                                 DM     25.486.02

und nicht wie von Storz dokumentiert DM 63.493,10 zu zahlen.

Der Betrag der Vorsteuer setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsteuer – Konto 1405                    DM   648.726,32

Vorsteuer – Konto 1400                    DM          162.44

Vorsteuer – Konto 1401                     DM            76.12

Vorsteuer – Konto 3803                    DM          232,96

DM   649.197,84

nachweislich gibt es eine Differenz von DM 1.429.191,10 zwischen dem Umsatz aus der Bilanz von DM 3.875.542,47 und der Umsatzsteuer-Zusammenstellung 1999 von einem Umsatz von DM 5.304.733,50.

Nicht klar ist der Betrag von DM 1.978.746,67 – erhalt. AZ 16 % . Hierüber gibt es keine Unterlagen. Solange dieser Betrag nicht nachgewiesen ist, kann über die Richtigkeit der Jahresumsatzsteuer 1999 für die GmbH nicht abgeschlossen werden.  Es könnte jedoch so sein, dass wenn man die DM 306.000.– lt. Konto 5901 -Verrchg. TS von den DM 1.978.746,67 abzieht, dann bleibt ein Betrag von DM 1.672.746,– übrig. Denn er Betrag DM 306.000.– wurde von Stb. Storz unrechtmäßig eingebucht.Hierüber gibt es ein Urteil – RA Pluta.

Auf dem Schlußblatt des Kontos 1405 – Vorsteuer 16 % kann man genau erkennen, welche Beträge von Stb. Storz am 31.12.1999 – also bei den Bilanzbuchungen – eingebucht worden ist. Auf dem Konto 3630  – Klaus Schlösser Maschinen und Person-Gestellung wurde ein Vorsteuerbetrag von DM 48.960,– und auf dem Konto 3635 Klaus Schlösser Miete – Anlage  wurde ein Vorsteuerbetrag von DM 99.750,54 = zusammen DM 148.710,– eingebucht. Weiter wurde auf Konto 3637 Mietkonto Gbr Klaus und Emilie Schlösser ein Vorsteuerbetrag von DM 5.760,– eingebucht. Miete wurde an die Gbr im Jahr 1999 keine bezahlt. Aber Vorsteuer vom Finanzamt einbehalten lt. Buchung Stbg. Storz.

Ebenfalls wurden Beträge angeblich auf den Konten 75400, 76401, 76000, 76503, 76507, 76004, 76500, 75300. 76507, sowie 74400 eingebucht. Siehe Schlussblatt des Kontos 1405.Auch ist hier ein Sollsaldo von DM 648.726,32 gebucht und Stbg. Storz bringt auf der Umsatzsteuer-Zusammenstellung 1999 ein Betrag von DM 621.106,38 in Abzug.

Fest steht jedoch, dass die DM 1.695.986,03 Verbindlichkeiten sind, die der GmbH gehören, jedoch von der Einzelfirma bezahlt worden sind, nachdem bereits Mitte 1999 die Konten der GmbH bei der Volksbank Weingarten „gesperrt“ worden sind. Somit werden von Stb. Storz diese Kosten ein 2. Mal der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und der Gbr Klaus und Emilie Schlösser belastet. Dies Vorgehensweise begann bereits bei der Bilanzierung des Jahres 1998 und weiter fortgesetzt von Stb. Storz für das Bilanzjahr 1999 von Steuerberater Link fortgesetzt für das Bilanzjahr 2000 und das Bilanzjahr 2001

Nun zur Bilanz- und Jahresumsatzmeldung 2000 der GmbH und der bis dato von Emilie Schlösser festgestellten Bilanzmanipulationen

bis heute Bilanzmanipulationen festgestellt.

Konto 3630  – Verrechnung Klaus Schlösser

EB  auf Soll          DM 1.695.986,03 –

Bei dem Konto 3630 handelt es sich um Zahlungen die von der Einzelfirma für die GmbH geleistet worden sind, nachdem die Konten der GmbH bereits Mitte  1999 von der Voba gesperrt worden sind. „Wilde Buchereien wie bereits von der Kripo im Gutachten vom 28.1.2005 festgestellt und dokumentiert worden ist“.  Auf die Verrechnungen mit Konto 3636 gegen wir separat darauf ein.

Konto 3636 Verrechnung mit Klaus Schlössser – sind folgende wilde Buchungen

DM 1.461.785,25 Haben Konto 3636 und   auf Soll 5901 angebliche Leistungen von K.Schlösser an GmbH., gebucht. Eine solche Rechnung gibt es nicht – Wie kommt Link an diesen Betrag? „Bilanzmauschelei“

DM 426,52 – Haben Konto 3636 auf Soll 6855 – Bank Nebenkosten DM 426,52 ein. Wo ist der Beleg hierfür?

DM 1.411.873,74 Haben Konto 3636 auf Soll 3630 Belastung K.Schlösser ein. Wo ist der Nachweis für diese Umbuchung. Dies ist die als  Scheinrechnung gebuchte Belastung an die Klaus Schlösser im Jahr 1999.

DM 2.041.680,13 Soll Konto 3636 auf Haben 3630 umgebucht. Wo Beleg hierfür

DM 388,60 Soll Konto 74600 Finsterwalder auf Haben 3636 Verr.KS Wo Beleg hierfür

DM  1.575,28 Soll Konto 71205 Baumgärtner auf Konto 3636 Haben Verr. KS. Wo Beleg hierfür.

Auf dem Konto 3637 – Gbr Klaus und Emilie Schlösser-  bucht Link die Tiefbau-Berufsgenossenschafts-Beiträge der GmbH  in Höhe von DM 3.664,02 ein. Wo ist hierfür die Genehmigung von Klaus und Emilie Schlösser?

Der Höhepunkt weiter ist das Konto 6315 Pacht – hier bucht Link eine Belastung von brutto DM 448.909,63  auf Konto 3635  Verrechnung T.Schlösser  ein. Schon hier liegt wiederum ein vorsätzlicher Bilanzbetrug vor: Auch hierfür wird bei  der Finanzverwaltung Vorsteuer in Anrechnung gebracht.

Frage hierzu: wo ist der angebliche Pachtvertrag der GmbH und wo ist die Rechnung hierzu?

den 1. einen Lagerplatz zum Brechen von Beton hatte ausschließlich die Einzelfirma von der Stadt Ravensburg. Dafür bezahlten wir eine Jahrespacht von DM  2.400,– (Siehe Beiblatt 36360 Verr.K.Schlösser). Dieser Platz war auf der Gemarkung Ravensburg-Weissenau.

Den 2. einen weiteren Lagerplatz der Einzelfirma  war beim Spohn in Ravensburg-Ittenbeuren. Hierfür zahlten wir eine Jahrespacht von DM1.950.–.  Alles andere war auf unserem Bauhof und Lager wie Büro in Baindt-Schachen.

Alle diese Buchungen wurden nachweislich erst am 31.12.2000 – also bei den Bilanzbuchungen von Link eingebucht.

Konto 3571 – Darlehen Ramme ZR 28 Cat-München. Die Raten von Januar 2000 bis 31.12.00 wurden ausschließlich von Klaus Schlösser bezahlt und nicht von der GmbH. Nachweis kann über die Bankauszüge  erfolgen. Es liegen uns alle Bankauszüge dieser relevanten Jahre – dank RA Pluta – vor.

Zur Jahresumsatzmeldung 2000

Umsatzsteuer-Zusammenstellung 2000 lt. Bilanz lt. Gerichtsblatt 616

Umsatz laut Bilanz lt.Gerichtsblatt 616                                    DM   4.835.993,57

minus Vermind. d. Bestands an unfertigen Erzeugnissen           DM      200.081,15

plus  sonst.betriebl.Anlagenverkäufe                                        DM      288.560,71

DM   4.924.473,13

 

Anmeldung beim Finanzamt lt. Jahresumsatzmeldung 2000

 

siehe Beiblatt                                                                          DM   4.411.058,09

daraus errechnete Umsatzsteuer für das Jahr 2000                    DM      706.126,51

die Vorsteuer lt. Den Konten 1400 -1405, plus den innerg.

Erwerb und EUSt betragen nicht DM 699.160,97, sondern       DM      743.254,41

Guthaben                                          DM        37.127,90

plus Vorauszahlung im Jahr 2000 lt.Kto. 3820                          DM       70.498,83

plus Zahlung 2100 aus 9/2000                                                 DM         8.010.–

somit Guthaben                                 DM      115.636,73

Was jedoch nicht nachgeprüft werden kann, sind die Beträge DM 1.978.746,69 – Minus  erhaltene Anzahlungen 01. 01 – und DM 1.336.838,25 plus als erhaltene Anzahlungen 31.12.  Hier muss von Link die dazu gehörenden Unterlagen angefordert werden.

Nicht nachvollziehbar ist für mich, warum die Kripo schreibt, dass „Link wilde Buchungen in Höhe von DM 5,8 Mio. zu Lasten der Einzelfirma, der Gbr und Sabine Schlösser ausgeführt habe, warum dann diese Belastungen in den Umsätzen der GmbH in den Jahren 1998-2001 nicht erscheinen. Meines Erachtens ist für diese Beträge von der GmbH keine „Umsatzsteuer-Zahlung“ erfolgt. Dies wäre jedoch bei einer Belastung = Rechnung an die Einzelfirma etc.  die logische und auch steuerliche Folgerung.  

Aufstellung über einen wesentlichen Teil des an uns begangenen DM 8,0 Mio. Umsatz- Umsatzsteuer- und Bilanzbetruges, mittels der nun von uns nun  – in der Zeit vom 25. 2. – 1.3. 2017 – ausgedruckten Bilanzen -Umsatz-Umsatzsteuer-Steuer- Arbeitskonten- und Buchhaltungsordnern der Jahre 1998-2003 an der  Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser

ln dem Gutachten vom 28.1.2005 der Kripo Ravensburg heißt es wörtlich: „ Steuerberater Link führte in den Jahren 1998-2001 wilde Buchungen zu Lasten der Einzelfirma Klaus Schlösser, der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser und der Sabine Schlösser aus. Dies diente zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz der Schlösser – Spezialtiefbau GmbH.

Man beachte das Wort „ zu Lasten“, das heißt die Kripo hat es als eine Verbindlichkeit der Einzelfirma Klaus Schlösser  dokumentiert. In Wirklichkeit wurde es jedoch in den Jahresumsatzmeldungen der Einzelfirma als Guthaben gegenüber dem Finanzamt tituliert und dokumentiert. Heute ist uns klar, warum Staatsanwalt Wizemann keinen Auftrag an die Ermittler der  Kripo erteilt hat, einen Abgleich der Bilanzen mit den Jahresumsatzmeldungen und den Steuererklärungen zu erstellen. So die Aussage 2009 von Herrn Schöppner, Betriebswirt der Kripo Ravensburg. Denn dann wäre der Betrug bereits 2005 real von der Kripo aufgedeckt worden.

Das gleiche dokumentiert der Insolvenzverwalter Pluta – hier RA Winterhoff – in seinem Gutachten im Gerichtsordner Nr. 3 – Gerichtsblatt 175, „dass von der Kripo kein Abgleich zwischen den bei den Finanzbehörden angemeldeten Jahres-  Umsatzsummen und den lt Bilanz-Buchhaltung gebuchten Umsatzsummen vorgenommen worden ist. Auf diesen Ermittlungsfehler habe ich – Emilie Schlösser Herrn Schöppner 2009  angesprochen. Seine Antwort war: „ Einen solchen Auftrag hat Staatsanwalt Wizemann nicht erteilt.“ Wenn jedoch ein Gutachter der Kripo ein Gutachten erstellt, hat, bzw. hätte er die Pflicht  gehabt, dies von sich aus zu tun. Nachdem ihm die Vollmacht zur Erstellung eines Gutachtens demnach erteilt worden ist. Hier hätte er den weiteren an uns begangenen Umsatzsteuer-Betrug feststellen können und müssen.

 

für das Jahr 1998 erstellte Bilanz und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung von Steuerberater W. Storz, Weingarten, Hänlehofstr.

Umsatz laut Bilanz                                                          DM   1.326.260,–

erstellt am 8.9.99 – Jahresumsatzmeldung einge-

reicht am 1.2.00 bei den Finanzbehörden

angemeldeter Jahresumsatz                                            DM   2.157.685,–

Wenn man jetzt von dem tatsächlichen lt. Bilanz

errechneten Umsatz von                                                 DM   1.326.260.–

dann die „Scheinrechnung“  von                                    DM      898.281,–

abzieht, wie es hätte sein sollen,

dann kommt man auf eine Umsatz    von                        DM     427.979,–

diesem Umsatz stehen unter anderen zum Beispiel

Löhne und Soz.Kosten von                                            DM   1.607.797,50

gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der

Einzelfirma nicht mit eingerechnet –

Dann entsteht ein                                                ./. von DM 1.179.818,50

als Mehrumsatz für das Jahr 1998 angemeldet  DM 831.425,– und dafür hatte die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von DM 118.367 an die Finanzbehörden zu zahlen.

Im Bilanzjahr 1999 – erstellt ebenfalls von Steuerberater W. Storz, 88250 Weingarten, Hänlehofstr. die Bilanz am 5.5.2000 – Jahresumsatzmeldung eingereicht beim Finanzamt am 9.6.00 wie folgt:

Umsatz laut Bilanz                                                        DM   1.240.395,–

angemeldeter Umsatz lt. Jahresumsatzmeldung               DM   2.426.001,–

wenn man von dem tatsächlichen lt. Bilanz

errechneten Umsatz von                                                 DM   1.240.395,–

dann die „Scheinrechnung „ von                                     DM   1.695.986,–

abzieht, dann kommt man auf einen Minus – Umsatz

von            DM      455.591,–

Diesem Umsatz stehen unter anderem zum Beispiel

Löhne  und Soz.Kosten                                                  DM   1.530.812,32

gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der

Einzelfirma nicht mit gerechnet –

entsteht eine Minus von                                               DM   2.151.577,–

als Mehrumsatz angemeldet DM 1.695.986,–. Dafür hat die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von mindestens DM 167.974,– an die Finanzbehörden zu zahlen.

Im Bilanzjahr 2000  – erstellt von Steuerberater Mathihas Link, 88214 Ravensburg, Zwergerstr., am 31.12.01- Jahresumsatzmeldung eingereicht beim Finanzamt am  9.6.2000- In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Steuerberater Link 1999 noch Finanzbeamter beim Finanzamt Ravensburg-Weingarten war. Er dann in die Kanzlei Storz wechselte.

Umsatz laut Bilanz                                                        DM     922.420.–

beim Finanzamt angemeldeter Jahresumsatz                   DM   2.468.785,–

wenn man jetzt von dem tatsächlichen lt. Bilanz             DM     922.420.–

errechneten Umsatz die „Scheinrechnung“  in

Höhe von DM 1.411.873,– abzieht                                DM   1.411.873,–

dann  kommt man auf einen Minus-Betrag von             DM      489.453,–

diesem Umsatz stehen unter anderem wie zum

Beispiel Löhne und Soz.Kosten von                               DM   1.376.754,70

gegenüber. Alle anderen Verbindlichkeiten der

Einzelfirma nicht mit eingerechnet,

dann entsteht ein                                Minus von           DM   1.866.207,70

 

Als Mehrumsatz für das Jahr 2000 wurde DM 1.411.873,– angemeldet und dafür hatte die Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser ein Mehr an Umsatzsteuer von DM  213.291,– zu zahlen.

Das Bilanzjahr 2001 erstellt ebenfalls  von Steuerberater Mathias Link – erstellt in der Zeit vom19.6.03 bis Juli 2003 (bereits im Zeitraum der Insolvenz) und angeblich weitergereicht im Juli 2003 an die Finanzbehörden

Umsatzerlös laut Bilanz                                                 DM   2.733.721,–

willkürliche  Scheinrechnung über DM                           DM   1.960.938–

= Luftbuchung

Die Bilanz 2001 der Einzelfirma Klaus und Emilie Schlösser und der Grundstücksgemeinschaft Klaus und Emilie Schlösser wurde von Stb. Link auf der Basis der  -Version 2 – der Bilanz 2001 der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gefertigt. Jedoch wurde von Link gegenüber dem Staatsanwalt Wizemann die Bianz 2001 -Version I – als richtig angenommen, da diese von Bilanz-Version I – von Thomas Schlösser unterzeichnet war.

Dieselben Belastungen wurden von den beiden Steuerberatern Storz und Link auch bei den Bilanzen der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gemacht.  Die Steuerberater haben die Umsätze bei den beiden Firmen willkürlich um mindestens je DM 5,8 Mio. erhöht. Dafür wurden wir mit Umsatzsteuer belastet und auch von uns bezahlt und teilweise eingeklagt. Dieser Betrug an uns führte dann zu den Insolvenzen im Juli 2003.

Diese Luftbuchungen entsprechen einem Mehraufwand von Umsatzsteuer bei jeder Firma um ca. DM 800.000.–. das heißt, wir wurden zusammen mit ca, DM 1,4 – 1,6 Mio. an Mehrumsatzsteuer belastet.

Es muss von mir in der nächsten Zeit noch fest gestellt werden, wie  diese DM 5,8 Mio. bei der Schlösser-Spezialtiefbau GmbH gebucht und bei den Finanzbehörden angemeldet worden ist. 

Fest steht bis jetzt auf jeden Fall schon, dass  diese DM 5,8 Mio. zur Umsatzerhöhung bei der GmbH führen sollte –und somit Umsatzsteuer angefallen wäre, dies  zur Vertuschung der längst fälligen Insolvenz. Auf der anderen Seite jedoch, wie bereits festgestellt, auch zur Vorsteuer-Rückzahlung  geführt hat bei der GmbH – so  vorsätzlich und betrügerisch ausgeführt durch die Steuerberater. Diesen Abgleich zwischen den Jahresumsatzmeldungen und den Umsätzen lt. Bilanz und eventuell noch von diversen neu angelegten Konten durch Stb. Link, muss noch von uns ermittelt werden. Diese Ermittlung wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ich denke nach den Osterferien könnte ich damit durch sein.

Durch diesen an uns ausgeführten Umsatz- und Umsatzsteuerbetrug ist mir, bzw. uns, erst  klar geworden, wie Steuerberater und teilweise Steuerzahler die Umsatzsteuergesetze und Regelungen umgehen und zum Zwecke des Steuerbetruges benützen.

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